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Beschwerderecht

... Recht auf Meckerfreiheit
Wer sich als minder- oder volljähriger Schüler in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich beschweren.

Beschwerderecht

Führen schlechte Noten, ungerechte Behandlung oder andere Gründe zum Ärgernis, führt vielleicht ein Gespräch mit deinem zuständigen Fachlehrer zu einer gütlichen Bereinigung. Womöglich handelt es sich um ein Missverständnis oder die Lehrkraft lässt sich durch deine guten Argumente überzeugen.

Lässt sich der Konflikt nicht lösen, helfen vielleicht deine Klassenleitung oder dein Vertrauenslehrer weiter. Als letzte Möglichkeit bleibt dann die Beschwerde als formloser Rechtsbehelf. Sie ist an den Schulleiter, die Schulaufsichtsbehörde und in letzter Konsequenz an den Kultusminister zu richten.

Tipp!

Beschwerden sind an keine Form und Frist gebunden.

Im Rahmen einer Beschwerde muss gewährleistet sein, dass du Gelegenheit erhältst, deine Beschwerde vorzutragen und nicht auf Grund subjektiver Einschätzungen der Schulleitung übergangen wirst.

Du hast dann ein Recht auf Antwort, aus der sich ergibt, wie über die Beschwerde entschieden wurde. Hast du Erfolg mit deiner Beschwerde, muss die Beseitigung des Beschwerdegrundes sichergestellt sein.

Warum der Beschwerde stattgegeben wurde oder warum nicht, muss die Schulleitung nicht begründen.

Mehr zum formlosen Rechtsbehelf und Beschwerde hier.

Weitere Rechtsbehelfe

Die Beschwerde schließt andere Rechtsbehelfe nicht aus, wenn die erforderlichen Voraussetzungen für einen Widerspruch, etwa bei einem Verwaltungsakt wie z. B. beim Verweis von der Schule, vorliegen.

Beispiel:

Eine Schülerin wird wegen ständigen Störens für einen Tag vom Unterricht ausgeschlossen. Ihrer Beschwerde bleibt erfolglos. Sie entschließt sich, gegen diesen Ausschluss, der einen Verwaltungsakt darstellt, Widerspruch einzulegen.

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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