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Probleme mit Lehrern

... Lehrer sind auch nur Menschen

 

 

Mindestens einmal in jedem Schülerleben wird es vorkommen, dass du mit einem deiner Lehrer einfach nicht klar kommst.

In diesem Fall ist es das Beste ruhig zu bleiben. Denn du darfst nie vergessen, dass dein Lehrer in den überwiegenden Fällen am längeren Hebel sitzt.

Dass heißt aber nicht, dass du dir alles gefallen lassen musst:


Hilfe zur Selbsthilfe

Das Beste ist zunächst einen Gesprächstermin mit dem betroffenen Lehrer zu vereinbaren. Werdet ihr euch nicht einig, kannst du dich an die Schulleitung wenden. Allerdings solltest du vorher ggf. Beweise sammeln, damit du hieb- und stichfest deine Argumente vorbringen kannst. So solltest du Auffälligkeiten im Unterricht oder bei Klassenarbeiten notieren und dir Zeugen suchen. Damit hast du eine gute Argumentationsgrundlage vor der Schulleitung.

Tipp!

Grundsätzlich gilt also: Wenn du ein Problem mit einer Lehrkraft hast, notiere dir die Punkte und suche zuerst das persönliche Gespräch, bevor du im nächsten Schritt die Schulleitung einschaltest.
Hilft selbst das nicht, können deine Eltern sich selbst oder mit Hilfe eines Anwalts an die Schulaufsichtsbehörde wenden.


Die Schulaufsichtsbehörde

Die Schulaufsichtsbehörde - meist das örtliche Schulamt - kann Entscheidungen der Schule oder eines Lehrers für unwirksam erklären, auch wenn es sich dabei um formlose Verwaltungsakte handelt. Das Schulamt kann auch auf den Lehrer einwirken, wenn dieser keine pädagogisch sinnvollen Methoden anwendet (z.B. Unterbrechungen bei Referaten).

Grundsätzlich wird sich allerdings das Schulamt so wenig wie möglich in den Unterrichtsstil des einzelnen Lehrers einmischen. Denn dieser darf im Rahmen seiner pädagogischen Freiheit seinen Unterricht selbst gestalten.

Pädagogische Freiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Paukern die Möglichkeit gegeben werden muss, in der Klasse weitgehend selbst entscheiden zu können, welche Schwerpunkte sie setzen, wie sie das Wissen vermitteln und den Unterricht gestalten. Welche Beispiele sie zur Erklärung heranziehen oder welche Medien und Materialen sie zur Unterrichtsgestaltung einsetzen, ist größtenteils ebenfalls Sache der Lehrer.

Tipp!

Die pädagogische Freiheit muss allerdings angemessen ausgeübt werden. Der Lehrer darf die Schüler zum Beispiel nicht durch seinen Unterrichtsstil im Ungewissen über die am nächsten Tag abzuhaltenden Stunden oder Prüfungen (Ausnahme: Stegreifaufgaben) lassen.


Grenzen der pädagogischen Freiheit

Pädagogische Freiheit darf nicht zu pädagogischer Willkür werden. Deshalb gibt es einige Regeln, die dein Lehrer einzuhalten hat:
  • Lehrer sind beim Unterricht an die Lehrpläne und Stundentafeln gebunden;
  • Lehrstoff und schriftliche Leistungserhebungen sind gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen;
  • Kein Stegreifunterricht à la "was machen wir denn heute...", sondern sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts
  • Kontrolle und Korrektur von Schülerheften und Schülerarbeiten;
  • Absprache mit anderen Lehrern hinsichtlich Aufgabenumfang und Arbeitszeit, um Überforderung der Schüler auszuschließen.


Rechtsmittel

Haben Gespräche mit dem Lehrer oder der Schulleitung nichts gebracht und lässt sich eine Beschwerde deiner Meinung nach nicht vermeiden, kommt für dich ein so genannter formloser Rechtbehelf in Betracht.

Formlose Rechtsbehelfe oder Beschwerden bedürfen - wie der Name schon sagt - keiner Form. Das heißt, dass man einen solchen Rechtsbehelf mündlich oder schriftlich einlegen kann. Irgendwelche Formulare oder Anträge sind nicht notwendig. Fristen auch nicht. Da es sich um einen sog. formlosen Rechtsbehelf handelt, spricht man auch von einem Verfahren mit den drei "f": formlos, fristlos und fruchtlos. Einen Versuch, sein Problem zu lösen, ist ein solcher formloser Rechtsbehelf auf jeden Fall wert.

Im Schulbereich gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, sein Recht auf formlose Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen. Welche das sind, kannst du hier nachlesen.
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Zuletzt aktualisiert am 26.01.2011

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