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Aus der Rechtsprechung haben wir ein paar Fallgestaltungen zusammengetragen.

Flugzeug

Erheblicher Mangel:
  • Überbuchung
  • Verspätung von mehr als vier Stunden
  • Fehlgeleitetes oder beschädigtes Reisegepäck
  • Ausfall des Fluges
  • Verdorbenes Essen


Unerheblicher Mangel:
  • Wechsel der Fluggesellschaft
  • Vorverlegung des Fluges am Abflugtag, weil erster und letzter Tag der Reise nicht zur Erholung bestimmt sind
  • Verzögerung des Rückfluges um zwei Stunden
  • Unzureichender Bordservice
  • Turbulenzen während des Fluges
  • Sitzplatz auf dem Sitz der Flugbegleiter
  • Zwischenlandung trotz gebuchten Direktfluges
  • Weiterflug nach Reparatur
  • Geänderter Ankunftsort in Deutschland
  • Geänderter Abflugsort
  • Zeitliche Verschiebung der gesamten Reise


Unterkunft

Erheblicher Mangel:
  • Unterbringung erfolgt in einem Bungalow statt in einem Hotelzimmer
  • Statt eines gebuchten Doppelzimmers stehen nur zwei Einzelzimmer zur Verfügung
  • Kind muss trotz gebuchten Einzelzimmers im Doppelzimmer der Eltern untergebracht werden
  • Zwei Zimmer liegen trotz anderweitiger Zusage nicht nebeneinander
  • Zu kleines Zimmer (z. B. Doppelzimmer, das kleiner als 12 qm ist und kein Badezimmer aufweist)
  • Defekte Dusche
  • Freiliegendes Kabel im Badezimmer
  • Nicht ordnungsgemäß befestigte Steckdosen
  • Verschmutzte Bettwäsche
  • Fehlendes Warmwasser
  • Fehlender Balkon
  • Club-Anlage statt Hotel
  • Fehlende Animation
  • Fehlender Kinderspielplatz


Unerheblicher Mangel:
  • Abweichen der vereinbarten Hotelkategorie, sofern durch die andere Hotelkategorie die geschuldete Qualität ebenfalls erbracht wird
  • Ausfall einer Klimaanlage für eine Nacht
  • Fehlender Duschvorhang
  • Stimmen aus dem Nachbarzimmer
  • Fünf Kakerlaken im Hotelzimmer bei der Reise in ein südliches Land
  • Geschlossene Tauchschule bei einem Hinweis auf eine Tauchschule am Ort


Verpflegung

Erheblicher Mangel:

  • "Normales Frühstück", wenn "Spezialfrühstück" zugesagt war
  • Kaltes Büfett statt warmes Abendessen
  • Nicht angekündigte Selbstbedienung
  • Ausfall der Verpflegung oder einzelner Mahlzeiten


Unerheblicher Mangel:
  • Fehlender Begrüßungscocktail
  • Einheitliches Gruppenessen
  • Essen in "Schichten"
  • Im Speisesaal herumtollende Kinder
  • Bloße Behauptung schlechten Essens ohne Nachweis
  • Ungünstig gelegener Tisch
  • Hektik während der Mahlzeiten


Strand und Meer

Erheblicher Mangel:
  • Steiniger und felsiger Strand statt feinen Sandstrands
  • Fehlende zugesagte Sonnenliegen und -schirme
  • Hotelabwasser am Hotelstrand


Unerheblicher Mangel:
  • Kiesstrand, wenn kein feiner Sandstrand zugesagt wurde
  • Überfüllter und verschmutzter öffentlicher Strand
Zuletzt aktualisiert am 17.03.2011

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