Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Reisebuchung bei Pauschalreisen

Reiserecht: Reisevertrag und Reisevermittlungsvertrag
Das Fortreisen ist eine gute Sache, wenn nur das Wiederkommen nicht wäre.
(Johann Wolfgang von Goethe, deutscher Dichter)
Unterscheiden Sie bei Ihrer Reise zwischen Individualreise und Pauschalreise. Pauschalreisen werden nicht individuell nach Ihren Vorstellungen zusammengestellt; vielmehr schnüren Reiseveranstalter auf den Massengeschmack abgestimmte Gesamtpakete für die Urlaubswilligen. Der moderne Reisende "kauft" also die fertige Reise beim Reiseveranstalter. Bei Reklamationen ist der Veranstalter auch der Ansprechpartner und nicht wie bei der Individualreise die Fluggesellschaft oder der Hotelbetreiber im Ausland.

 



Zuletzt aktualisiert am 12.04.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Urlaub & Reiserecht > Reisebuchung
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten