Muss der Reisende bis zum Rücktransport für die Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen?
Bis zum Rücktransport hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung des Reisenden auch für dessen Unterbringung und Verpflegung zu sorgen. Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Mangels
Zuletzt aktualisiert am 25.03.2011
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