Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?
Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt. Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?
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