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Streik

2 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?

Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?

Dies berechtigt den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung, weil diese Ursachen aus seiner Sphäre stammen.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zuletzt aktualisiert am 25.03.2011

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