Schadenersatz
9 häufige Fragen und AntwortenDas sind die Antworten auf Ihre Fragen.
Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen?
Wie kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung begründet werden?
Können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch neben einer Kündigung des Reisevertrages oder Minderungsansprüchen geltend gemacht werden?
Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen?
Wie können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründet werden?
In wlechen Fällen können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden?
Welche Beträge werden erfahrungsgemäß als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt?
Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?
Mein Badeurlaub in der Karibik war ein Desaster. Aufgrund der hohen Wellen konnte ich so gut wie gar nicht ins Wasser. Kann ich Schadenersatz verlangen?
Nein. Leider haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung, da sich nur das natürliche Risiko von Meer und Wetter verwirklicht hat.
Das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Reisende bei erheblichen Mängeln der vom Veranstalter erbrachten Leistung den Reisepreis mindern oder im Extremfall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit fordern können. Ein Reisemangel liegt vor, wenn Leistungen mangelhaft erbracht werden (verschmutztes Hotelzimmer) oder wenn die gebuchte Reise von Zusicherungen im Katalog abweicht - wenn also etwa das Hotel entgegen der Katalogangabe keinen eigenen Badestrand besitzt. Dem Veranstalter muss allerdings vor Ort Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.
Da das Wetter keine vom Reiseveranstalter erbrachte Leistung darstellt, hat man bei schlechtem Wetter keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung.