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Schadenersatz

9 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen?

Er setzt voraus, dass ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen wurde, Reisemängel bestehen und diese dem Reiseveranstalter angezeigt wurden.
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Wie kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung begründet werden?

Durch den Reisemangel ist durch Verschulden des Reiseveranstalters ein Schaden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen entstanden.
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Können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch neben einer Kündigung des Reisevertrages oder Minderungsansprüchen geltend gemacht werden?

Dieser Schadenersatzanspruch kann auch neben einer Minderung oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.
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Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen?

Es müssen ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen worden sein und Reisemängel vorliegen, die durch Mängelanzeige dem Reiseveranstalter mitgeteilt wurden.
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Wie können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründet werden?

Die Reise muss vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein. Außerdem muss derr Reisende vortragen, dass die aufgewendete Urlaubszeit überwiegend ohne Wert war.
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In wlechen Fällen können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden?

An die Erheblichkeit des Reisemangels werden hier verschärfte Ansprüche gestellt. Viele Gerichte fordern, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 50% rechtfertigen würde.
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Welche Beträge werden erfahrungsgemäß als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt?

Die Gerichte kalkulieren etwa 50 Euro pro Tag und ziehen davon den sogenannten Resterholungswert ab, der bei einem Verzicht auf eine Urlaubsreise zu Hause erreicht worden wäre.
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Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?

Die Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lassen sich sowohl neben einer Minderung als auch der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.
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Mein Badeurlaub in der Karibik war ein Desaster. Aufgrund der hohen Wellen konnte ich so gut wie gar nicht ins Wasser. Kann ich Schadenersatz verlangen?

Nein. Leider haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung, da sich nur das natürliche Risiko von Meer und Wetter verwirklicht hat.

Das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Reisende bei erheblichen Mängeln der vom Veranstalter erbrachten Leistung den Reisepreis mindern oder im Extremfall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit fordern können. Ein Reisemangel liegt vor, wenn Leistungen mangelhaft erbracht werden (verschmutztes Hotelzimmer) oder wenn die gebuchte Reise von Zusicherungen im Katalog abweicht - wenn also etwa das Hotel entgegen der Katalogangabe keinen eigenen Badestrand besitzt. Dem Veranstalter muss allerdings vor Ort Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.

Da das Wetter keine vom Reiseveranstalter erbrachte Leistung darstellt, hat man bei schlechtem Wetter keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung.


Zuletzt aktualisiert am 25.03.2011

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