Muss der Reiseveranstalter auch höhere Kosten für den Rücktransport des Reisenden übernehmen?
Entstehen Mehrkosten für die Rückbeförderung, sind diese anteilig von Ihnen und dem Reiseveranstalter zu tragen. Sonstige Mehrkosten fallen Ihnen alleine zur Last. Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011
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