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Rücktransport

2 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Muss der Reisende bis zum Rücktransport für die Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen?

Bis zum Rücktransport hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung des Reisenden auch für dessen Unterbringung und Verpflegung zu sorgen.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels
 

Muss der Reiseveranstalter auch höhere Kosten für den Rücktransport des Reisenden übernehmen?

Entstehen Mehrkosten für die Rückbeförderung, sind diese anteilig von Ihnen und dem Reiseveranstalter zu tragen. Sonstige Mehrkosten fallen Ihnen alleine zur Last.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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