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Reisevertrag

3 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Wem steht bei Vorliegen von höherer Gewalt das Recht zur Kündigung des Reisevertrages zu?

Das Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien, also sowohl dem Reisenden als auch dem Reiseveranstalter, zu.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Darf der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen, wenn Mitarbeiter aus seinem Einflussbereich (Flugbesatzung, Hotelpersonal) streiken?

Dies berechtigt den Reiseveranstalter nicht zur Kündigung, weil diese Ursachen aus seiner Sphäre stammen.
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Wie erfolgen Angebot und Annahme beim Reisevertrag?

Die "Angebote" in Reisekatalogen sind keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Dieses Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters.
Lesen Sie mehr zum Reisevertrag
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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