Die "Angebote" in Reisekatalogen sind keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Dieses Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters.
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