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Reisebüro

10 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Reicht es aus, die Ansprüche beim zuständigen Reisebüro geltend zu machen?

Einige Gerichte halten das Reisebüro ausdrücklich nicht für die richtige Stelle. Zutreffender Adressat für die Ansprüche ist der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung.
Lesen Sie mehr zu Fristen und Verjährung

Welche Aufgaben erfüllt ein Reisebüro?

Es soll
  • beratend tätig werden und Informationen bereit halten
  • sich um den Vertragsabschluss zwischen Reisendem und Reiseveranstalter bemühen
  • die vermittelte Reiseleistung besorgen.

Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Werden im Reisebüro auch Reiseleistungen erbracht?

Nein, das Reisebüro gibt lediglich einen Marktüberblick und vermittelt den Reisenden an einen geeigneten Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Welche Verträge schließt der Reisende mit Reiseveranstalter und Reisebüro?

Mit dem Reiseveranstalter wird ein Reisevertrag, mit dem Reisebüro ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.
Lesen Sie mehr zu den Reiseparteien

Für wen wird das Reisebüro tätig?

Es wird für den Reiseveranstalter (nicht für Sie als Kunden!) tätig und nimmt das Angebot entgegen.
Lesen Sie mehr zum Reisevertrag

Welchen Vertrag schließen Sie mit dem Reisebüro?

Mit dem Reisebüro schließen Sie einen Reisevermittlungsvertrag.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag

Welche vertraglichen Pflichten hat das Reisebüro?

Beratung und Information, Bemühung um den Abschluss des Reisevertrages zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter und die Besorgung der vermittelten Reiseleistung sind die vertraglichen Pflichten des Reisebüros.
Lesen Sie Mehr zum Reisevermittlungsvertrag

Haftet das Reisebüro für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben?

Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht können Sie Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens verlangen.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag

In welcher Höhe haftet das Reisebüro?

Die Haftung des Reisebüros ist nach dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag

Haftet das Reisebüro für die vermittelte Leistung (Reise)?

Das Reisebüro haftet nie für die vermittelte Leistung selbst (Flug, Hotel, Verpflegung usw.). Diese Haftung trifft ausschließlich den Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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