">
Pflichten
2 häufige Fragen und Antworten
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.
Hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung wegen höherer Gewalt gegenüber dem Reisenden noch Pflichten?
Der Reiseveranstalter muss für die Rückreise des Reisenden sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters nach einer Kündigung durch den Reisenden?
Der Reiseveranstalter muss für den Rücktransport des Reisenden sorgen (soweit dieser vertraglich vereinbart war).
Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Reisemangels
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011
Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier:
Start
>
Urlaub & Reise
> Häufige Fragen
Hauptnavigation
Startseite
Wohnung & Miete
Auto & Verkehr
Testament & Erbe
Urlaub & Reise
Reisebuchung
Vor Reiseantritt
Während der Reise
Nach der Rückkehr
Lexikon Reiserecht
Arbeit & Beruf
Internet & Computer
Patient & Behandlung
Vorsorge & Verfügung
Schule & Unterricht
Ausbildung & Beruf
Leistungen der D.A.S.
Rechtsfrage des Tages
Verbraucherinformation
Gewerbeinformation
Videothek
Recht kurios
Recht allgemein
Servicebereich
Die ERGO Versicherungsgruppe
Webseiten der D.A.S.
Rechtsportal
D.A.S.
Allgemeine Seiten
Kontakt
Impressum
Anbieter
Sitemap
D.A.S.
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten