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Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

5 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Was ist Voraussetzung, um Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen?

Es muss ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen worden sein. Zudem müssen die aufgetretenen Reisemängel durch Mängelanzeige dem Reiseveranstalter gemeldet worden sein.
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Wie können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründet werden?

Die Reise muss vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein. Außerdem muss der Reisende vortragen, dass die aufgewendete Urlaubszeit überwiegend ohne Wert war.
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In welchen Fällen können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden?

An die Erheblichkeit des Reisemangels werden hier verschärfte Ansprüche gestellt. Viele Gerichte fordern, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 50% rechtfertigen würde.
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Welche Beträge werden erfahrungsgemäß als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt?

Die Gerichte kalkulieren etwa 50 Euro pro Tag und ziehen davon den sogenannten Resterholungswert ab, der bei einem Verzicht auf eine Urlaubsreise zu Hause erreicht worden wäre.
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Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?

Die Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lassen sich sowohl neben einer Minderung, als auch der Kündigung wegen Mangels geltend machen.
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Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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