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Mangel

7 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Voraussetzung für einen Mangel ist, dass die so genannte Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit ungünstig abweicht. Vergleichen Sie also den Zustand vor Ort mit dem, was Sie vertraglich vereinbart haben. Der Unterschied, den Sie feststellen ist die Abweichung.

Diese Abweichung ist aber nur dann ein Mangel, wenn die tatsächlich erbrachte Reiseleistung erheblich und ungünstig von der Ihnen versprochenen Reiseleistung abweicht.
Lesen Sie mehr zum Reisemangel

Welche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie aufgrund von Mängeln, wie zum Beispiel Baulärm, mit dem Urlaub unzufrieden sind?

Sie müssen dem Reiseveranstalter zunächst die Chance zur Abhilfe des Mangels geben.
Lesen Sie mehr zum Reisemangel

Wer ist bei einem Anspruch auf Abhilfe eines Mangels zuständig?

Ihr Vertragspartner, also allein Ihr Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln

Wie ist der Reiseveranstalter über einen Mangel ordnungsgemäß zu informieren?

Eine bestimmt Form ist nicht vorgesehen, aber schon aus beweisrechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, die Mängelanzeige schriftlich vorzulegen und ggf. mit Fotos zu dokumentieren.
Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln

Wann soll der Mangel angezeigt werden?

So schnell wie möglich, um die Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden.
Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln

Wann kann auf die Mängelmeldung verzichtet werden?

Wenn der Mangel dem Reiseveranstalter vor Antritt der Reise bekannt war, die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar ist oder Abhilfe nicht möglich ist, ist die Mängelmeldung entbehrlich.
Lesen Sie mehr zur Mängelanzeige

Wann kann der Reiseveranstalter sich nicht auf eine fehlende Mängelmeldung berufen?

Wenn er den Reisenden nicht auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hingewiesen hat, kann er sich auch nicht auf die fehlende Information durch den Reisenden berufen. Die Informationspflicht des Reiseveranstalters zwingt ihn, den Reisenden auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hinzuweisen.
Lesen Sie mehr zur Mängelanzeige
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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