Dies sind zum Beispiel Landeverbote für Flugzeuge, Einreise- oder Badeverbote. Außerdem auch Naturkatastrophen, Epidemien und Kriege im Urlaubsland. Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Kann auch ein Streik zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen?
Auch ein plötzlicher Streik im Reiseland stellt höhere Gewalt dar, sofern er sich außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters und seiner Leistungsträger abspielt. Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Muss der Reisepreis nach einer Kündigung wegen höherer Gewalt trotzdem gezahlt werden?
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