Haftet das Reisebüro für die vermittelte Leistung (Reise)?
Das Reisebüro haftet nie für die vermittelte Leistung selbst (Flug, Hotel, Verpflegung usw.). Diese Haftung trifft ausschließlich den Reiseveranstalter. Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag
Haftet der Reiseveranstalter auch für seine Leistungsträger?
Gibt es auch Fälle, in denen der Reiseveranstalter nicht haftet?
Sofern der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass der Reisemangel, nicht aus seiner "Sphäre" stammt, sondern aus der des Reisenden, eines Dritten oder aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist, haftet er nicht. Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011
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