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Haftung

4 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

In welcher Höhe haftet das Reisebüro?

Die Haftung des Reisebüros ist nach dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag

Haftet das Reisebüro für die vermittelte Leistung (Reise)?

Das Reisebüro haftet nie für die vermittelte Leistung selbst (Flug, Hotel, Verpflegung usw.). Diese Haftung trifft ausschließlich den Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag

Haftet der Reiseveranstalter auch für seine Leistungsträger?

Der Reiseveranstalter haftet nicht nur für eigenes Fehlverhalten, sondern auch für das seiner Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, usw.)
Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Gibt es auch Fälle, in denen der Reiseveranstalter nicht haftet?

Sofern der Reiseveranstalter nachweisen kann, dass der Reisemangel, nicht aus seiner "Sphäre" stammt, sondern aus der des Reisenden, eines Dritten oder aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist, haftet er nicht.
Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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