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Ersatzreisender

4 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Darf statt des (verhinderten) Reisenden ein Dritter an dessen Stelle den gebuchten Urlaub antreten?

Ja, aber das Verlangen muss vor Reisebeginn gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden.
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Bis wann muss der Reisende den Wechsel auf den Ersatzreisenden anzeigen?

Die Erklärung muss so rechtzeitig vor Beginn der Reise erfolgen, dass der Reiseveranstalter etwaige Widerspruchsgründe noch prüfen kann.
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Darf der Dritte auch während der Reise sozusagen im fliegenden Wechsel noch in den Urlaub eintreten?

Ein Wechsel des Vertragspartners des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn die Reise bereits angetreten wurde.
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Haftet der "Ersatzreisende" allein für die Reisekosten?

Der ursprüngliche Reisepartner und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
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Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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