Gibt es Ausnahmefälle, bei denen man auf die Frist zur Abhilfe verzichten kann?
Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden. Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011
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