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Ansprüche

5 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Reicht es aus, die Ansprüche beim zuständigen Reisebüro geltend zu machen?

Einige Gerichte halten das Reisebüro ausdrücklich nicht für die richtige Stelle. Zutreffender Adressat für die Ansprüche ist der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung.
Lesen Sie mehr zu Mängelanzeige und Abhilfe bei Reisemängeln

Was muss das Anspruchsschreiben an den Reiseveranstalter enthalten?

Es muss konkret ausgeführt werden, welcher Reisemangel zu welchem Anspruch führt. Eine genaue Bezifferung ist zu dem Zeitpunkt aber noch nicht erforderlich.
Lesen Sie mehr zu Mängelanzeige und Abhilfe bei Reisemängeln

Wie lange ist Zeit, um die Ansprüche zu verfolgen?

Neben der Frist von einem Monat zur Geltendmachung der Ansprüche sind zwei Jahre Zeit, sie auch durchzusetzen.
Lesen Sie mehr zu Fristen und Verjährung

Was bewirkt das Anspruchsschreiben an den Reiseveranstalter im Hinblick auf die Verjährung?

Durch das Anspruchsschreiben wird die Verjährung zunächst gehemmt.
Lesen Sie mehr zu Fristen und Verjährung

Wie verhält es sich mit der Verjährungsfrist, wenn der Reiseveranstalter die Ansprüche für begründet hält?

War die Frist zunächst "angehalten", läuft sie weiter, sobald der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückgewiesen hat.
Lesen Sie mehr zu Fristen und Verjährung
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011

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