Ansprüche
5 häufige Fragen und Antworten
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.
Reicht es aus, die Ansprüche beim zuständigen Reisebüro geltend zu machen?
Einige Gerichte halten das Reisebüro ausdrücklich nicht für die richtige Stelle. Zutreffender Adressat für die Ansprüche ist der Reiseveranstalter oder seine örtliche Vertretung.
Lesen Sie mehr zu Mängelanzeige und Abhilfe bei Reisemängeln
Was muss das Anspruchsschreiben an den Reiseveranstalter enthalten?
Es muss konkret ausgeführt werden, welcher Reisemangel zu welchem Anspruch führt. Eine genaue Bezifferung ist zu dem Zeitpunkt aber noch nicht erforderlich.
Lesen Sie mehr zu Mängelanzeige und Abhilfe bei Reisemängeln
Wie lange ist Zeit, um die Ansprüche zu verfolgen?
Neben der Frist von einem Monat zur Geltendmachung der Ansprüche sind zwei Jahre Zeit, sie auch durchzusetzen.
Lesen Sie mehr zu Fristen und Verjährung
Was bewirkt das Anspruchsschreiben an den Reiseveranstalter im Hinblick auf die Verjährung?
Durch das Anspruchsschreiben wird die Verjährung zunächst gehemmt.
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Wie verhält es sich mit der Verjährungsfrist, wenn der Reiseveranstalter die Ansprüche für begründet hält?
War die Frist zunächst "angehalten", läuft sie weiter, sobald der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückgewiesen hat.
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Zuletzt aktualisiert am 24.03.2011
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