Darf der Reiseveranstalter die Abhilfe auch verweigern?
Wenn zwischen erforderlichen Aufwand und angestrebtem Ergebnis ein auffälliges Missverhältnis besteht, kann die Abhilfe verweigert werden. Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln
Reicht es aus, den Reiseveranstalter lediglich zur Abhilfe aufzufordern?
Wie lange muss dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe gegeben werden?
Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs. Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe
Gibt es Ausnahmefälle, bei denen man auf die Frist zur Abhilfe verzichten kann?
Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden. Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe
Zuletzt aktualisiert am 15.03.2011
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