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Abhilfe

5 häufige Fragen und Antworten

Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Wer ist bei einem Anspruch auf Abhilfe eines Mangels zuständig?

Ihr Vertragspartner, also allein Ihr Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln

Darf der Reiseveranstalter die Abhilfe auch verweigern?

Wenn zwischen erforderlichen Aufwand und angestrebtem Ergebnis ein auffälliges Missverhältnis besteht, kann die Abhilfe verweigert werden.
Lesen Sie mehr zur Abhilfe bei Reisemängeln

Reicht es aus, den Reiseveranstalter lediglich zur Abhilfe aufzufordern?

Zur Mangelbeseitigung müssen Sie ihm auch eine angemessene Frist einräumen.
Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe

Wie lange muss dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe gegeben werden?

Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs.
Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe

Gibt es Ausnahmefälle, bei denen man auf die Frist zur Abhilfe verzichten kann?

Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.
Lesen Sie mehr zur Selbstabhilfe
Zuletzt aktualisiert am 15.03.2011

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