Frage:
Mein Mann möchte Elternzeit beantragen. Kann man Elternzeit nur zum Monatsanfang nehmen oder geht das zum Beispiel auch zum 20. eines Monats? Bis wann muss man die Elternzeit beantragen? Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch?
Antwort D.A.S.: Die Elternzeit kann auch mitten im Monat beginnen oder enden. Während der Elternzeit kann der Urlaub um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt werden. Für die Kürzung dürfen allerdings nur volle Monate genommen werden. Beginnt die Elternzeit also am 20. eines Monats, bleibt für diesen Monat der Urlaubsanspruch voll erhalten. Der verbleibende Resturlaub ist nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren.
Gesetzliche Regelung: § 5 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz, Teilurlaub)