Frage:
Ist es möglich, dass mein Chef meinen befristeten Arbeitsvertrag vor Ende der Laufzeit kündigt?
Antwort D.A.S.: Eine "normale" ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nur dann möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Eine solche Regelung findet sich in vielen Verträgen. Gibt es keine entsprechende Regelung, kann Ihr Chef Sie nur bei sehr schweren Verfehlungen kündigen (z.B. Diebstahl, sogenannte "außerordentliche Kündigung"). Dies ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag möglich.