04.03.2010
Arbeit und Beruf

Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen

Frage:
Ist es möglich, dass mein Chef meinen befristeten Arbeitsvertrag vor Ende der Laufzeit kündigt?

Antwort D.A.S.:
Eine "normale" ordentliche Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nur dann möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag ausdrücklich geregelt ist. Eine solche Regelung findet sich in vielen Verträgen. Gibt es keine entsprechende Regelung, kann Ihr Chef Sie nur bei sehr schweren Verfehlungen kündigen (z.B. Diebstahl, sogenannte "außerordentliche Kündigung"). Dies ist auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag möglich.

Zuletzt aktualisiert am 08.03.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Rechtsfrage des Tages > März 2010
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten