Frage:
Ich habe in einem Geschäft die Folie an einer Stereoanlage aufgerissen. Nun soll ich die Anlage kaufen, weil ein Schild auf die Kaufpflicht hinweist. Ist das rechtens?
Antwort D.A.S.: Das Aufreißen von verpackter Ware verpflichtet nicht automatisch zum Kauf. Wenn auf den Schildern in den Einkaufsmärkten der Kunde pauschal zum Kauf verpflichtet wird, stellt das eine unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung dar. Die Verpflichtung, die Ware zu kaufen, würde bei teuren Gegenständen wie z.B. einer Stereoanlage einen weit höheren als den tatsächlichen Schaden abverlangen. Zudem sei es auch möglich, dass durch das Aufreißen der Verpackung überhaupt kein Schaden entsteht, weil sie nur unwesentlich beschädigt ist und die Verkäuflichkeit der Ware überhaupt nicht beeinträchtigt wird.