Frage:
Ich habe meinen Sohn zur Nachhilfe angemeldet, weil er in den ersten drei Monaten in diesem Schuljahr sehr schlechte Noten hatte. Muss der getrennt lebende Vater dafür zahlen?
Antwort D.A.S: Der getrennt lebende Vater muss sich an den Kosten für die Nachhilfe beteiligen, wenn die Kosten nicht aus den regelmäßigen Unterhaltszahlungen für das Kind bestritten werden können.
Bei hohen Unterhaltszahlungen für das Kind laut Düsseldorfer Tabelle muss der Vater nur einen geringeren Anteil der Zusatzkosten leisten. Die Mutter kann den sogenannten Mehrbedarf für den Unterricht dann aus diesen Zahlungen decken.
Übrigens: Unabhängig von der Höhe der Zahlungen muss die Mutter den Vater nicht um Erlaubnis fragen, wenn die professionelle Hilfe für das Kind zur Überwindung der Schulschwierigkeiten erforderlich ist.