Frage:
Wir wollen im Kollegenkreis eine Fahrgemeinschaft bilden, um so Benzinkosten zu sparen. Aber gibt es bei einem Unfall versicherungsrechtliche Probleme?
Antwort D.A.S:
Passiert ein Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle Schäden auf, die den Insassen eines am Unfall beteiligten Autos entstehen.
Zudem sollte der Unfall auch dem Arbeitgeber gemeldet werden. Bei Unfällen auf dem Arbeitsweg ist man nämlich auch über die Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) versichert. Wird ein Mitfahrer schwer verletzt, zahlt diese auch Rehabilitationsmaßnahmen und unter Umständen eine Rente.