">
ivw
06.02.2012

Pfeile auf dem Halteverbotsschild

Rechtsfrage des Tages:
Ich bin immer ganz verwirrt von den vielen Pfeilen auf den Park- und Halteverbotsschildern. In welche Richtung zeigt der Pfeil bei Beginn und in welche Richtung bei Ende des Verbots?

 


Antwort D.A.S.:
Die Pfeile auf den ungeliebten Park- und Halteverbotsschildern konkretisieren die jeweiligen Verbote und legen tatsächlich fest, wo das Verbot beginnt und wo es endet. Den Beginn des Verbots markiert immer der Pfeil, der zur Straße hin zeigt, das Ende des Verbots wird durch einen Pfeil zum Fußweg bzw. von der Straße weg markiert. Manchmal zeigen auch zwei Pfeile oder ein Pfeil in beide Richtungen, dann gilt das Halte- oder Parkverbot vor und nach dem Schild. Finden sich keine Pfeile auf dem Schild, gilt das Verbot ab dem Standort des Schildes. Alles klar?

Zuletzt aktualisiert am 06.02.2012

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück

Info & Service

Rechtsfrage des Tages

Weitere interessante Rechtsfragen finden Sie hier ...


Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Rechtsfrage des Tages > 2012
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten