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Rechtsfrage des Tages:
Ständig diskutiere ich mit meinem Mann, ob unsere 10 Jahre alte Tochter schon vorne auf dem Beifahrersitz mitfahren darf oder nicht. Wie ist die gesetzliche Regelung?
Antwort D.A.S.:
Erstaunlicher Weise gibt es keine Altersbeschränkung für das Mitfahren auf dem Beifahrersitz. Es kommt vielmehr darauf an, wie das Kind dort sitzt. Generell gilt nämlich für Autos mit Anschnallgurten, dass Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben und kleiner als 1,50 m sind, grundsätzlich mit einem geeigneten Kindersitz oder einer Sitzerhöhung gesichert werden müssen und zwar sowohl vorne als auch hinten. Wird eine der beiden Voraussetzungen überschritten, also das Kind ist größer als 1,50 m oder älter als 12 Jahre, kommt es auf die andere Voraussetzung nicht mehr an.
Sollte Ihre Tochter also mit 10 Jahren bereits größer als 1,50 m sein, darf sie sowohl vorne als auch hinten ohne Kindersitz mitfahren, natürlich nur ordnungsgemäß angeschnallt. Zur Sicherheit sollten Sie aber dennoch überlegen, ob eine Sitzerhöhung verwendet wird, damit der Dreipunkt-Gurt, der ja eher auf Erwachsene zugeschnitten ist, optimal sitzt und schützt.
Und beachten Sie die Angaben Ihres Fahrzeugherstellers. Auch Beifahrerairbags sind für Erwachsene konzipiert, daher ist das Mitfahren auf Kindersitzen auf der Beifahrerseite bei aktivem Airbag oftmals nicht zugelassen. Oder es wird angeraten, den Sitz möglich weit nach hinten zu schieben. Und Babyschalen haben auf dem Beifahrersitz nichts zu suchen, wenn der Beifahrerairbag in Betrieb ist. Das ist lebensgefährlich für das Baby. Experten sind sich hier einig: Der sicherste Platz im Auto für Kinder ist hinten.