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Rechtsfrage des Tages:
Was versteht man eigentlich unter einer eidesstattlichen Versicherung? Ich dachte, es heißt Offenbarungseid, wenn man sein gesamtes Vermögen offen legen muss.
Antwort D.A.S.:
Seit 1970 gibt es den Begriff "Offenbarungseid" nicht mehr. Umgangssprachlich wird dieser aber immer noch für die "eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben" verwendet. Gemeint ist die im Wege der Zwangsvollstreckung meist erzwungene Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Der Begriff eidesstattliche Versicherung für sich ist aber neutral und hat nicht immer etwas mit Zwangsvollstreckung oder Vermögensverzeichnissen zu tun. Allgemein gesagt dient die eidesstattliche Versicherung der Bekräftigung, dass eine abgegebene Erklärung der Wahrheit entspricht. So dient sie beispielsweise im Zivilprozess als Beweismittel im Rahmen der Glaubhaftmachung. Auch im Verwaltungsrecht taucht die eidesstattliche Versicherung als Mittel zur Bekräftigung der Wahrheit seiner Aussagen auf. Die eidesstattliche Versicherung ist auch durchaus ernst zu nehmen. Gibt man diese ab, obwohl man bewusst gelogen hat, macht man sich nach § 156 Strafgesetzbuch wegen falscher Aussage an Eides statt strafbar.