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01.02.2012

Urlaub zu verkaufen?

Rechtsfrage des Tages:
Ich habe aus dem letzten Jahr noch 13 Tage Resturlaub, den ich auf dieses Jahr übertragen durfte. Jetzt kommt ja noch der neue Jahresurlaub dazu. Eigentlich wollte ich dieses Jahr gar nicht so viel Urlaub nehmen. Ich habe mal etwas von Urlaubsabgeltung gehört. Kann ich meinem Chef meinen Urlaub quasi "abkaufen"?


Antwort D.A.S.:
Auch wenn der Gedanke verlockend klingt, dass man sich ein paar Tage seines Urlaubs abgelten lässt, um für die restliche Urlaubstage die Ferienkasse aufzubessern: Möglich ist dies aber nicht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub "in Naturalien" gewährt werden, Sie müssen also Ihre Urlaubstage als freie Zeit verbrauchen. Nur wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung der noch übrig gebliebenen Urlaubstage.

Früher wurde hier vorausgesetzt, dass der Urlaubsanspruch noch bestand und der Urlaub bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses noch hätte angetreten werden können. Dies war beispielsweise für langfristig erkrankte Arbeitnehmer ein Problem. Diese Regel wurde mittlerweile vom EuGH (Europäischen Gerichtshof) und vom Bundesarbeitsgericht gekippt. Nach der neuen Rechtsprechung verfällt ein voller oder teilweiser Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes arbeitsunfähig erkrankt ist.

Zuletzt aktualisiert am 01.02.2012

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