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Mein Auto parke ich regelmäßig an der Straße. Leider bin ich bisher noch nicht dazu gekommen, Winterreifen aufziehen zu lassen, der Wagen steht also noch auf Sommerreifen. Kann es mir passieren, dass ich ein Knöllchen wegen der Sommerreifen bekomme, da bei uns ja die Winterreifenpflicht gilt?
Antwort D.A.S.:
Das wird sicherlich nicht vorkommen. In der Straßenverkehrsordnung wird in § 2 Abs. 3a StVO auch nur vorgeschrieben, dass bei den benannten Witterungsverhältnissen (zum Beispiel Schnee, Eis- oder Reifglätte) ein Kraftfahrzeug nur mit der speziellen M+S-Bereifung fahren darf.
Im Gesetz findet sich also keine Regelung, dass auch abgestellte Autos im Winter über Winterreifen verfügen müssen. Zudem ist die Verpflichtung zur Winterbereifung bezogen auf schlechte Wetterverhältnisse wie Glatteis, Schnee, Schneematsch etc.. Sie können also das Auto getrost mit den Sommerreifen stehen lassen, sofern sie ordnungsgemäß geparkt haben. Sollte es jedoch Eis und Schnee geben, sollten Sie den Wagen mit den Sommerreifen stehen lassen.
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