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Wir freuen uns auf unseren Skiurlaub. Die Schneeverhältnisse sollen ja recht gut sein. Stellt es eigentlich einen Reisemangel dar, wenn kein oder zu wenig Schnee zum Skifahren liegt oder wenn es so doll schneit, dass die Pisten und Lifte gesperrt werden? Können wir den Reisepreis dann mindern?
Antwort D.A.S.:
Nein, in aller Regel steht Ihnen kein Recht auf Reisepreisminderung zu, wenn Sie statt auf Traumschnee nur auf grüne Pisten treffen oder wenn Sie umgekehrt vor lauter Schneefall die Piste nicht mehr erkennen können. Viele Gerichte waren schon mit derlei Rechtsfragen beschäftigt und entschieden meist zu ungunsten der frustrierten Winterurlauber. Das Wetter und die Schneeverhältnisse gelten als allgemeines Lebensrisiko für das der Reiseveranstalter nicht haftet.
Etwas anderes gilt nur, wenn beispielsweise ausdrücklich mit der Schneesicherheit des Skigebietes geworben wurde. Also weder braun-grüne Pisten, noch übermäßige weiße Flockepracht führen zu einer (Teil-)Erstattung des Reisepreises, es sei denn, der Reiseveranstalter hat Ihnen besondere Versprechungen gemacht.