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Rechtsfrage des Tages:
Wer zahlt eigentlich die weiteren Aufenthaltskosten wie Hotel, Verpflegung etc., wenn man seinen Urlaub unfreiwillig aufgrund des Schneechaos verlängern muss?
Antwort D.A.S.:
Leider ist es tatsächlich so, dass Sie in der Regel sowohl als Individualurlauber als auch als Pauschalreisender die Mehrkosten alleine tragen müssen. Haben Sie einen pauschalen Urlaub über einen Reiseveranstalter gebucht, so trifft diesen kein Verschulden am Winterchaos und den dadurch entstandenen Mehrkosten weiterer Übernachtungen, es handelt sich vielmehr um höhere Gewalt.
Haben Sie nur das Hotel gebucht, lohnt es sich zumindest, mit dem Hotelbetreiber mal über einen Rabatt zu verhandeln. Es gibt spezielle Reiseversicherungen, die einen Teil der Übernachtungs- und Verpflegungskosten tragen, diese Versicherungen müssen aber vorher ausdrücklich abgeschlossen werden.
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