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Nächste Woche wollte ich Sperrmüll zur Deponie fahren. Mein Auto hat vorschriftsmäßig Winterreifen aufgezogen, mein Hänger allerdings nicht. Darf ich trotzdem damit fahren?
Antwort D.A.S.:
Das dürfen Sie. Die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 3a StVO gilt nur für Kraftfahrzeuge, also nicht für Anhänger und Wohnwagen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich allerdings, auch den Hänger mit Winterreifen zu bestücken, da sich das Fahrverhalten deutlich verbessert. Dies sollten Sie zumindest erwägen, wenn Sie den Hänger häufiger benutzen.
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