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23.01.2012

Winterreifenpflicht für Motorräder

Da ich nicht zu den Motorradfahrern gehöre, die ihre Maschine im Winter abmelden, habe ich mich gefragt, ob für Motorräder auch die Winterreifenpflicht gilt. Ich möchte auch im Winter nicht auf Touren mit meinem Bike verzichten.

 


Antwort D.A.S.:

Ja, auch für Motorräder und Motorroller gilt die Winterreifenpflicht des § 2 Abs. 3a StVO. Wollen Sie in den Wintermonaten nicht auf ihre Maschine verzichten, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte M+S-Reifen aufgezogen haben. Ansonsten droht ein Bußgeld.

Leider soll es in der Praxis oft sehr schwierig sein, Winterreifen für Motorräder zu bekommen, da es nur wenige Hersteller gibt, die entsprechende Reifen vorhalten. Bekommen Sie also keine Reifen, achten Sie besonders auf das Wetter. Eine bestimmte zeitliche Grenze, binnen derer nur mit Winterreifen gefahren werden darf, nennt das Gesetz nicht. Die bekannte O bis O-Regelung gilt nur als Orientierungshilfe und es kommt auch auf die tatsächlichen Wetter- und Straßenverhältnisse an.

Zuletzt aktualisiert am 31.01.2012

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