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Antwort D.A.S.:
Eine feste zeitliche Regelung findet sich im Gesetz nicht, vorgeschrieben sind diese Reifen nur bei den genannten schlechten Wetterverhältnissen. Es hat sich hier die O bis O Regelung durchgesetzt: Empfohlen wird die Bereifung mit M+S-Reifen von Oktober bis Ostern.
Sie sollten also auf jeden Fall bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein, da bei Missachtung ein nicht unerhebliches Bußgeld droht. Zudem kann im Falle eines Unfalls unter Umständen Ihre Kaskoversicherung die Zahlung verweigern, wenn die falschen Reifen Ursache des Unfalls waren.
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