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20.01.2012

Wenn der Winter kommt: Winterreifenpflicht für Pkw


Da ich mir kürzlich mein erstes Auto gekauft habe, interessiere ich mich für die Winterreifenpflicht. Wie sind die Regelungen und gibt es feste Zeiträume, in denen ich nur mit Winterreifen fahren darf?

 


Antwort D.A.S.:

Im Jahre 2010 wurde im November die Winterreifenpflicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und gilt seitdem. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind sogenannte M+S-Reifen zur Pflicht geworden. M+S steht dabei für Matsch und Schnee, entsprechende Reifen sind auf den Seitenflächen mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet. Diese Reifen gibt es als Winter- oder auch Ganzjahresreifen. Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihre Sache.

Eine feste zeitliche Regelung findet sich im Gesetz nicht, vorgeschrieben sind diese Reifen nur bei den genannten schlechten Wetterverhältnissen. Es hat sich hier die O bis O Regelung durchgesetzt: Empfohlen wird die Bereifung mit M+S-Reifen von Oktober bis Ostern.

Sie sollten also auf jeden Fall bei winterlichen Straßenverhältnissen ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein, da bei Missachtung ein nicht unerhebliches Bußgeld droht. Zudem kann im Falle eines Unfalls unter Umständen Ihre Kaskoversicherung die Zahlung verweigern, wenn die falschen Reifen Ursache des Unfalls waren.

Zuletzt aktualisiert am 31.01.2012

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