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Gestern ist mir auf der Arbeit schlecht geworden und ich bin drei Stunden früher nach Hause gegangen. Heute war ich beim Arzt und dieser hat meine Krankmeldung ab heute ausgestellt. Kann ich Probleme mit meinem Chef bekommen, da ich ja gestern, also als ich früher gegangen bin, noch keine Krankschreibung hatte?
Antwort D.A.S.:
Nein, nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgericht gilt als erster Krankheitstag der Tag, an dem die Arbeit nicht aufgenommen wurde (BAG, vom 04.05.1971, BAG vom 22.02.1973 Az.: 5 AZR 461/72).
Tritt die Erkrankung nach Aufnahme der Arbeit auf wie bei Ihnen, gilt dieser Tag als gearbeitet. Eine Krankmeldung muss sich also auch erst auf den nächsten Tag beziehen. Es gilt hier die Fristberechnung nach § 187 Abs. 1 BGB. Auch die Sechs-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt erst an dem Tag zu laufen, an dem Sie aufgrund der Krankheit gar nicht erst bei der Arbeit erscheinen konnten.