
Rechtsfrage des Tages:
Winterzeit - Skifahrzeit. Viele starten wieder in den lang ersehnten Winterurlaub. Aber wie sieht es eigentlich rund um den Skihelm aus. Gibt es eigentlich eine Pflicht, auf Pisten und Rodelstrecken einen Helm zu tragen?
Antwort D.A.S.:
Es kommt mal wieder darauf an, nämlich darauf, wo Sie Ihren Urlaub verbringen wollen. Zunächst muss eigentlich nicht erwähnt werden, dass jeder, der sich auf Bretter, Kufen oder anders auf der weißen Pracht bewegt, zur eigenen Sicherheit einen gut sitzenden Helm tragen sollte.
In Deutschland, Frankreich und der Schweiz herrscht aber bisher keine Helmpflicht.
Führt Ihr Weg Sie nach Österreich, sollten Sie schon genauer nachfragen. In manchen Bundesländern herrscht nämlich zumindest eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre, so z.B. in der Steiermark, Kärnten und Niederösterreich. In Tirol beispielsweise gilt diese Pflicht nicht.
Wird Ihr Kind ohne Helm erwischt - Kontrollen führen in der Regel die Polizei oder die Pistenkontrollen durch - erfolgt zunächst nur ein Hinweis, strafrechtliche Sanktionen sind derzeit nicht zu befürchten. Die Helmpflicht gilt dann übrigens auch für jugendliche Snowboardfahrer. Was in welchen Bundesländern gilt finden Sie z.B. unter http://www.das.at/Rechtsauskunft_Skihelmpflicht.DAS.
Etwas anders gilt seit dem 01.Januar in Polen. Dort ist die Helmpflicht bis zum 16. Lebensjahr eingeführt worden und bei Nichtbeachtung drohen teils saftige Geldstrafen. Im gleichen Zuge wurden die Strafen für das Skifahren unter Alkoholeinfluss verschärft, neben höheren Geldstrafen droht nun auch der Entzug des Skipasses.
Skihelmpflicht bis zum 14. Lebensjahr gilt in Italien, Kroatien und Slowenien.