
Rechtsfrage des Tages:
Gestern habe ich gelesen, dass das Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches nur für Pauschalreisen gilt. Ich dachte immer, Pauschalreisen seien nur die typischen "Flug- und Hotelreisen".
Ist denn ein Skiurlaub auch eine Pauschalreise?
Antwort D.A.S.:
Es kommt darauf an. Wenn Sie mit der Bahn zum Urlaubsort in ein von Freunden geliehenes Häuschen fahren und sich selbst an der Talstation den Skipass besorgen, liegt in aller Regel keine Pauschalreise vor.
Von Pauschalreise spricht man, wenn ein Reiseveranstalter ein Paket aus mindestens zwei aufeinander abgestimmten Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis schnürt und Sie dies buchen. Dies kann der klassische Sommerurlaub mit Flug und Hotel sein, aber auch gerade der Skiurlaub, wenn Sie über einen Veranstalter Unterkunft mit Verpflegung und Skipass zu einem Komplettpreis buchen. In diesem Falle sind Ihnen die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Beispiel hinsichtlich einer Reisepreisminderung eingeräumt, wenn während der Reise ein Mangel auftritt.