Rechtsfrage des Tages:
Silvester hatte ich mein Auto an der Straße geparkt, dort ist es offensichtlich von Feiernden "unter Beschuss" genommen worden, denn überall waren Rußreste und Schmauchspuren zu finden. Eigentlich dachte ich, mit einer ordentlichen Wäsche und Politur sei die Sache erledigt, jetzt habe ich aber festgestellt, dass der Lack an mehreren Stellen Brandflecken aufweist.
Wer zahlt mir den Schaden, die Verursacher habe ich natürlich nicht ausfindig machen können?
Antwort D.A.S.:
Eigentlich haftet für derartige Schäden der Verursacher. Leider ist es nur sehr selten der Fall und meist vom Zufall abhängig, dass der tatsächliche Knallfrosch ausfindig gemacht werden kann. Dann steht man zunächst da und muss das neue Jahr mit ärgerlichen Dingen beginnen.
Aber zur Beruhigung: Haben Sie eine Teilkaskoversicherung, kann diese für derartige Lackschäden, gesprungene Scheiben und Autobrände einstehen.
Bei einer mutwilligen Beschädigung zahlt die Vollkaskoversicherung, sofern der Schaden nicht selbst verursacht wurde und der Täter unbekannt ist. Es droht dann allerdings eine Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt.
Pech haben Cabriofahrer, denn die Teilkasko haftet nicht, wenn das Stoffdach durch herabfallende Glut beschädigt oder zerstört wird.