Rechtsfrage des Tages:
Irgendwie war zum Jahreswechsel das Thema Verjährung in aller Munde. Wie kommt denn das? Und warum haben so viele Leute noch schnell einen Mahnbescheid beantragt?
Antwort D.A.S.:
Verjährung ist in der Regel jedes Jahr um Silvester von großer Bedeutung, da die regelmäßige Verjährung, nach der viele Ansprüche verjähren, drei Jahre beträgt und mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies bedeutet, dass zum 31.12.2011 viele Ansprüche verjährten, die im Jahre 2008 entstanden sind.
Und warum nun immer zum Jahreswechsel der Sturm auf die Gerichte? Es gibt unterschiedliche Handlungen, die die Verjährung unterbrechen können. Dazu zählt die gerichtliche Geltendmachung. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass das Verfahren noch vor Ablauf der Verjährungsfrist entschieden wird, sondern vielmehr darauf, dass die Klage oder der Mahnbescheidsantrag vor Ablauf der Frist beim Gericht eingegangen ist und dann dem Gegner alsbald zugestellt wird.