">
ivw

 

04.01.2012

Wohnwagen vor der Nase

Rechtsfrage des Tages:
Unsere Nachbarn haben sich einen Wohnwagen gekauft und in einer Parkbucht vor unserem Haus abgestellt. Dort steht der Wohnwagen jetzt schon seit drei Monaten. Wenn wir unsere Nachbarn fragen, sagen diese, dass sie ohnehin in zwei Wochen damit in den Urlaub fahren wollen. Parkplätze sind in unserer Straße sehr knapp und darüber hinaus ist die Straße sehr eng, so dass Lkw und andere große Fahrzeuge, die durchfahren wollen, jedes Mal auf Höhe des Wohnwagens abbremsen müssen, um sich daran vorbei zu schieben, was wirklich laut ist. Dürfen unsere Nachbarn ihren Wohnwagen dort so lange abstellen?

Antwort D.A.S.:
Nein, dürfen Sie nicht. Nach § 12 Abs. 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugmaschine nicht länger als zwei Wochen parken, es sei denn, die Parkfläche ist extra für derartige Anhänger gekennzeichnet. Wer dagegen verstößt handelt ordnungswidrig und es droht ein Bußgeld von 20 Euro. Zu den Kraftfahrzeuganhängern gehören eben auch gerade Wohnwagen ohne Zugmaschine. Es reicht auch nicht aus, den Wohnwagen nur ein Stück zu verschieben, um die Frist erneut beginnen zu lassen, frei nach dem Motto: "Zwei Zentimeter weiter hinten darf ich wieder zwei Wochen parken."

Wie lange die Unterbrechung sein muss, damit der Hänger wieder zwei Wochen abgestellt werden darf, kann pauschal nicht beantwortet werden. Manche Gerichte sind der Ansicht, dass auch eine Unterbrechung von 30 Minuten, in der der Hänger ein bißchen spazieren gefahren wird, nicht ausreicht, um wieder zwei Wochen parken zu dürfen.

Sie sollten mal mit Ihren Nachbarn sprechen, wie sie sich die Lagerung ihres Wohnwagens auch in der Zukunft vorstellen. Denn selbst, wenn Ihre Nachbarn tatsächlich in Kürze in den Urlaub aufbrechen, werden Sie vermutlich nach deren Urlaubsrückkehr das gleiche Problem wieder haben. Schlimmstenfalls werden Sie eine Anzeige vornehmen müssen, um den Wohnwagen nicht ständig vor der Nase zu haben.

Zuletzt aktualisiert am 04.01.2012

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück

Info & Service

Rechtsfrage des Tages

Weitere interessante Rechtsfragen finden Sie hier ...


Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Rechtsfrage des Tages > 2012
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten