
Rechtsfrage des Tages:
Ich habe mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt. Heute stand mein Chef vor mir und drückte mir eine außerordentliche Kündigung in die Hand. Ich soll angeblich Kollegen beleidigt haben. Darf er mir trotz meiner vorherigen Kündigung auch kündigen?
Antwort D.A.S.:
Ja, das ist zulässig. Auch nach einer Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist regulär weiter. Eine Kündigung blockiert nicht zulässige Kündigungen der anderen Vertragspartei. Ihr Chef kann Ihnen also daher auch beim Vorliegen entsprechender Gründe fristlos kündigen.
Fraglich ist, ob der Ihnen gemachte Vorwurf eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Je nach Einzelfall muss nämlich vor einer solchen Kündigung das Verhalten abgemahnt werden. Nur bei besonders gravierendem Fehlverhalten kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
Sie sollten daher überlegen, ob Sie gegebenenfalls gerichtlich gegen diese Kündigung beim Arbeitsgericht vorgehen möchten. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von einer Frist von drei Wochen eingereicht werden muss. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.
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