31.12.2011
Rechtsfrage des Tages:
Nun ist es wieder so weit: Mit Knall und Donnerschall wird das alte Jahr verabschiedet. Ich habe gehört, dass man sich strafbar macht, wenn man bereits vor Neujahr Feuerwerksraketen abfeuert. Ist das richtig?
Antwort D.A.S.:
Erstmal zur Definition der Begriffe: Silvester ist der 31.12. und Neujahr der 01.01., demnach liegt zunächst auf der Hand, dass Sie nicht bis Neujahr abwarten müssen, bis Sie Ihr Feuerwerk in die Luft gehen lassen.
Nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) dürfen Feuerwerke der Klasse II nur vom 31.12. 00:00 Uhr bis zum 01.01. 24:00 Uhr abgefeuert werden. Des Weiteren können Städte und Gemeinden das Zünden von Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung zeitlich und räumlich beschränken oder generell unterbinden.
Was ist nun aber mit den Tagen vor dem 31.12.? Strafbar macht man sich nicht, wenn schon vorher mit der Knallerei begonnen wird. Es droht unter Umständen lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lärmbelästigung (§117 OWiG). Insbesondere sollten Sie Rücksicht auf beispielsweise Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime nehmen. Ansonsten zeigt die Praxis, dass nicht gleich die Ordnungshüter erscheinen, wenn Sie am 30.12. nachmittags schon mal ein paar Probeknaller losgehen lassen. Meisten wird schon ein paar Tage vor dem Jahreswechsel ein Auge zugedrückt. Und denken Sie daran: In nahezu allen Bundesländern sind mittlerweile sog. Sky- oder Himmelslaternen verboten.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr 2012!