30.12.2011

Rechtsfrage des Tages:
Unser Sohn (13 Jahre) kam heute vom Supermarkt mit einem großen Beutel Feuerwerksraketen. Darf er diese denn schon alleine abbrennen? Wir haben, ehrlich gesagt, ein bisschen Sorge.
Antwort D.A.S.:
Ihre Sorge ist nicht unberechtigt und daher ist es eigentlich auch nur Volljährigen erlaubt, Feuerwerkskörper zu erwerben und zu verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse II eingeordnet wurden, also z.B. Raketen, Sonnenräder, Vulkane etc..
Ihrem Sohn hätten die Raketen also eigentlich gar nicht verkauft werden dürfen. Lediglich Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen ganzjährig an jede Person ab 12 Jahren verkauft und von diesen auch verwendet werden. Lassen Sie Ihren Junior dennoch die großen Raketen abfeuern und es kommt zu einem Schaden, haften Sie u.U. wegen Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht.