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29.12.2011

Verjährungsunterbrechung

Rechtsfrage des Tages:
Ich weiß, dass Ansprüche und Forderungen nach einer bestimmten Zeit verjähren. Es müsste doch aber reichen, wenn ich meinem Schuldner einen Brief mit Zahlungsaufforderung schicke, um die Verjährung zu unterbrechen, oder?

Antwort D.A.S.:

Ein gefährlicher Irrtum. Richtig ist zunächst, dass für unterschiedliche Ansprüche teilweise unterschiedliche Verjährungsregeln gelten.

Nehmen wir beispielsweise einfache Geldforderungen aus einem Kaufvertrag. Der Anspruch auf Zahlung verjährt innerhalb von drei Jahren, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Zum 31.12.2011 verjähren beispielsweise solche Forderungen aus dem Jahr 2008. Verjährung ist aber eine Einrede, die vom Schuldner erhoben werden muss und ist nicht etwa von Amts wegen zu prüfen. Es kann also auch passieren, dass eine eigentlich bereits verjährte Forderung erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden kann, wenn der Gegner es versäumt, sich auf Verjährung zu berufen.

Was macht man nun mit seinen Forderungen aus dem Jahr 2008? Es reicht nicht, einfach den Schuldner nochmal an die Zahlung zu erinnern, dies unterbricht oder hemmt die Verjährung nicht. Die Verjährung wird nur unterbrochen entweder durch ein Anerkenntnis des Schuldners (dies sollte wegen der Beweisbarkeit unbedingt schriftlich vorliegen) oder durch gerichtliche Geltendmachung. Daneben gibt es noch verschiedene Wege, die Verjährung zumindest zu hemmen, als da z.B. wäre das Führen von Vergleichsverhandlungen (bitte wieder schriftlich) oder die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens. Für die Dauer diese Maßnahmen läuft die Verjährung nicht weiter, erst, wenn beispielsweise Vergleichsverhandlungen abgebrochen werden, wird der weitere Ablauf der Frist wieder in Gang gesetzt.

Wollen Sie sich noch schnell Ihre Forderungen sichern und Ihr Schuldner ist nicht bereit, ein Anerkenntnis abzugeben, sollten Sie unbedingt noch schnell Klage einreichen oder einen Mahnbescheid beantragen.

Zuletzt aktualisiert am 29.12.2011

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