
Rechtsfrage des Tages:
Mein Mann und ich wollen ein Haus kaufen. Natürlich wollen wir das noch schnell dieses Jahr über die Bühne bringen, da ja im nächsten Jahr die Grunderwerbssteuer steigen soll. Da die Zeit drängt haben wir uns gefragt, wann diese Steuer fällig wird: Bei Unterzeichnung des Vertrages, was wir ja dieses Jahr noch schaffen können oder erst bei Kaufpreiszahlung, was wohl erst im nächsten Jahr passieren wird?
Antwort D.A.S.:
Tatsächlich stehen mal wieder in einigen Bundesländern satte Erhöhungen der Grunderwerbssteuer im nächsten Jahr an. Daher ist Ihre Frage durchaus sinnvoll, da durch eine gezielte Planung erheblich Kosten gespart werden können. Für die Bemessung der Grunderwerbssteuer kommt es tatsächlich darauf an, wann der notarielle Vertrag unterzeichnet wird. Dieser Vertragsabschluss wird dem Finanzamt gemeldet, dass darauf hin die Grunderwerbssteuer bemisst und einen Steuerbescheid erlässt.
Fällig wird diese Steuer einen Monat nach Erlass des Steuerbescheids. Ist die Steuer bezahlt, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die in der Regel keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann. Also: Schnell ab zum Notar und den Vertrag unterzeichnen, dann können Sie noch in den Genuss der derzeit noch etwas niedrigeren Grunderwerbssteuer kommen.