
Rechtsfrage des Tages:
Neulich waren wir mit einigen Freunden essen. Viele sind im Laufe des Abends gegangen, mein Mann und ich waren die Letzten. Da noch mehrere Getränke offen waren, mussten wir diese bezahlen, obwohl wir sie nicht getrunken haben. Ist das rechtens?
Antwort D.A.S.:
Eigentlich nicht. Diese Situation kennt eigentlich jeder, eine gesellige Runde, so nach und nach verabschieden sich die Leute, jeder zahlt seine Zeche und die letzten Gäste trifft der Schlag, weil sie plötzlich für zehn kleine Pils bezahlen sollen, obwohl sie nur zwei getrunken haben.
Jetzt kommt das aber: Den Gastwirt trifft die Beweislast dafür, dass der Gast auch die Getränke und das Essen konsumiert hat, die er bezahlen soll. Kann er dies nicht nachweisen, kann er nicht die letzten Gäste dafür haftbar machen, wenn andere ihre Zeche nicht gezahlt haben. Er würde also auf seiner (anteiligen) Rechnung sitzen bleiben.
In der Praxis läuft dies natürlich meist anders. Haben Sie sich über die zu hohe Zeche geärgert, sollten Sie das nächste Mal auf getrennte Rechnungen bestehen.