
Rechtsfrage des Tages:
Sind eigentlich der 24.12. und der 31.12. gesetzliche Feiertage?
Antwort D.A.S.:
Auch wenn sich viele Arbeitnehmer dies wünschen würden, so sind weder der 24.12. noch der 31.12. gesetzliche Feiertage und zwar nicht nur in den feiertagsunfreundlichen, sondern in allen Bundesländern. Beide Tage sind also generell normale Arbeitstage, es sei denn, Sie fallen auf einen Sonntag.
Natürlich gibt es einzelne branchenbezogene Regelungen, wonach beispielsweise der 24.12. wie ein (teilweise zumindest halber) Feiertag gehandhabt wird. Daher kommt in vielen Bereichen das werktägliche Arbeitsleben am 24.12. ab der Mittagszeit zum Erliegen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen geruhsamen "Heilligmorgen" haben Sie aber per Gesetz nicht.
Gesetzliche Feiertage sind hingegen der 25.12. und 26.12., sowie der 01.01.
Fröhliche Weihnachtszeit!!