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21.12.2011

Blinken bei Vorfahrt

Rechtsfrage des Tages:
Mit Freunden haben wir kürzlich folgende Frage diskutiert: Muss man blinken, wenn man der abknickenden Vorfahrt folgt?

Antwort D.A.S.:

Diese Frage stiftet immer wieder Verwirrung unter Autofahrer. Auch weiß kaum jemand genau, ob man beispielsweise blinken muss, wenn man die Vorfahrtstraße verlässt, obwohl man eigentlich geradeaus fährt. Früher wurde einem dies in Fahrschulen häufig so beigebracht.

Die Rechtslage ist aber so: Immer, wenn Sie abbiegen, müssen Sie blinken, im Fachjargon den Fahrrichtungsanzeiger betätigen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in eine Nebenstraße einbiegen wollen oder der abknickenden Vorfahrt folgen.

Umgekehrt dürfen Sie nicht blinken, wenn Sie gerade aus fahren und zwar auch dann, wenn Sie die abknickende Vorfahrtsstraße verlassen. Was wie eine Kleinigkeit klingt, kann im Einzelfall weitreichende Folgen haben. Kommt es nämlich zu einem Unfall und der Unfallgegner kann nachweisen, dass sie verkehrswidrig nicht geblinkt oder im Falle des Geradeausfahrens geblinkt haben und zusätzlich Ihre Fahrweise auf ein anderes als das tatsächlich vollführte Fahrmanöver hindeutete, können Sie unter Umständen in die Haftung genommen werden.

Zuletzt aktualisiert am 21.12.2011

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