
Rechtsfrage des Tages:
Meine Enkelkinder leben weit von mir entfernt. Ich wollte Ihnen zu Weihnachten gerne Geld schicken. Muss die Post eigentlich Schadensersatz leisten, wenn der Brief nicht ankommt?
Antwort D.A.S.:
Nicht, wenn Sie den Geldsegen mit einfachem Brief versenden. Solche Sendungen sind nicht versichert und die Post haftet grundsätzlich nicht für Verlust.
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich bei der Post oder einem anderen Zustelldienst erkundigen, wie Sie die Sendung versichern können. Oder Sie überweisen den Geldbetrag direkt auf das Konto Ihrer Enkel. Dies ist zwar nicht so romantisch, aber sicherlich die Alternative, bei der das Geld am Sichersten bei Ihren Lieben ankommt.