ivw
19.12.2011

Geldsegen per Post

Rechtsfrage des Tages:
Meine Enkelkinder leben weit von mir entfernt. Ich wollte Ihnen zu Weihnachten gerne Geld schicken. Muss die Post eigentlich Schadensersatz leisten, wenn der Brief nicht ankommt?

Antwort D.A.S.:

Nicht, wenn Sie den Geldsegen mit einfachem Brief versenden. Solche Sendungen sind nicht versichert und die Post haftet grundsätzlich nicht für Verlust.

Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich bei der Post oder einem anderen Zustelldienst erkundigen, wie Sie die Sendung versichern können. Oder Sie überweisen den Geldbetrag direkt auf das Konto Ihrer Enkel. Dies ist zwar nicht so romantisch, aber sicherlich die Alternative, bei der das Geld am Sichersten bei Ihren Lieben ankommt.

Zuletzt aktualisiert am 19.12.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück

Info & Service

Rechtsfrage des Tages

Weitere interessante Rechtsfragen finden Sie hier ...


Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Rechtsfrage des Tages > 2011
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten