ivw
16.12.2011

Keine Haftung für Garderobe

Rechtsfrage des Tages:
An den Garderobenhaken in Restaurants findet man ja häufig den Hinweis, dass keine Haftung übernommen wird. Ist der Restaurantbesitzer damit tatsächlich aus jeder Haftung raus?

Antwort D.A.S.:

Es kommt darauf an. Befindet sich die Garderobe in einem Bereich, der vom Gastraum nicht eingesehen werden kann, also beispielsweise im Gang zu den Toiletten, kann sich der Restaurantbesitzer nicht so einfach aus der Haftung entziehen. Wird Ihnen Ihre Jacke dort gestohlen, können Sie unter Umständen vom Besitzer Schadensersatz verlangen.

Befinden sich die Harken aber in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Tisch und Sie können unproblematisch selbst auf Ihre Kleidungsstücke achten, besteht auch keine Haftung des Betreibers. Dies gilt selbst dann, wenn das berühmte Schild nicht aufgehängt wurde.

Geben Sie hingegen Ihre Jacke an einer bewachten Garderobe ab, können Sie auch erwarten, dass der Mitarbeiter darauf achtet, weswegen hier ein Schadensersatzanspruch bei Verlust oder Beschädigung besteht kann.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück

Info & Service

Rechtsfrage des Tages

Weitere interessante Rechtsfragen finden Sie hier ...


Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Rechtsfrage des Tages > 2011
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten